Energiesteuerentlastung
Die Energiesteuer entspricht beim Verkauf von DK und OK einen erheblichen Teil (???) des Kaufpreises. Ein Risiko, welches der Fiskus auf den Handel abwälzt. Deshalb wurde in den 90er Jahren die Möglichkeit der Entlastung bei Zahlungsausfall geschaffen.
Aber die Anforderungen hieran sind hoch. Die Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesfinanzhofes stellt an den Energiehandel kaum nachvollziehbare Anforderungen.
Dies stellt hohe Ansprüche an das Forderungsmanagement des Unternehmens und ist im Rahmen der Sicherungsstrategie eines Unternehmens z.B. in Verbindung mit einer Kreditversicherung maßgeblich.
In diesem Kerngebiet kooperiert die Kanzlei Schäfer Rechtsanwälte mit der Atradius Kreditversicherung und der R+V Kreditversicherung, um möglichst optimale Lösungen anzubieten.